Hilfen

Eine der hilfreichsten und wichtigsten Schritte für Menschen im Autismus-Spektrum ist die Aufklärung des direkten Umfelds. Darüber hinaus haben Menschen im Autismus-Spektrum und ihre Familien Anspruch auf verschiedene Unterstützungsangebote. Hier eine Übersicht über mögliche Hilfen in den Bereichen Soziales, Bildung, Beruf und medizinische Versorgung.
Viele Unterstützungsangebote existieren deshalb, weil sich engagierte Menschen über lange Zeit dafür gemeinsam stark gemacht haben . Damit spezielle Angebote weiterhin bestehen und ausgebaut werden können, sind wir umso mehr auf die Unterstützung und das Engagement unserer Vereinsmitglieder angewiesen. 

Bei Autismus handelt es sich um eine Diagnose, die aufgrund der dadurch auftretenden individuellen Teilhabeeinschränkung regelmäßig nach dem SGB IX eine Behinderung darstellt. Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten
Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoherWahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern. 

Menschen mit einer Autismus-Diagnose können auf dieser Grundlage die Feststellung eines Grades der Behinderung beantragen. Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) durchdas zuständige Versorgungsamt ist für einige Rechtsansprüche und
Nachteilsausgleiche wichtig. Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis besteht,wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr festgestellt wurde. 
Der Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung wird in Hessen beim zuständigen
Versorgungsamt gestellt. Die Anträge und Informationen zum Schwerbehindertenausweis
finden sich auf folgenden Seiten: https://rp-giessen.hessen.de/versorgung-und-familie/schwerbehinderung

Der Antrag sollte möglichst neben der Diagnostik alle wichtigen Berichte von Fachärzten/Therapeuten/Kliniken, Pflegegutachten, und andere Unterlagen und Informationen (auch eigene Schilderung möglich) beinhalten. Aus den Unterlagen sollte klar hervorgehen, wie die Teilhabe beeinträchtigt ist und in welchen Bereichen Unterstützung notwendig ist (z.B. Teilhabeassistenz in verschiedenen Bereichen oder notwendige Hilfe von Angehörigen im Alltag)

Neben dem Grad der Behinderung können bestimmte Merkzeichen festgestellt werden. Bei Menschen im Autismus-Spektrum sind dies häufig die Merkzeichen H (für Hilflos) und B (für die Notwendigkeit einer Begleitung), aber auch G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr).
Die Feststellung einer Schwerbehinderung ermöglicht, verschiedene Leistungen und Hilfen als Nachteilsausgleich in Anspruch zu nehmen. Dies können z.B. sein:

  • Steuerlicher Nachteilsausgleich (auch bei niedrigerem GdB)
  • KFZ-Steuerbefreiung
  • Unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr (Merkzeichen H)
  • Begleitperson bei Merkzeichen B im ÖPNV kostenfrei, häufig auch bei Eintritten Befreiung oder Ermäßigung möglich
  • Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (nach SGB IX Teil 3) wie z.B. begleitende Hilfen im Arbeitsleben

Hinweise zur Beantragung: 

Für Menschen im Autismus-Spektrum kann aufgrund ihrer Einschränkungen in der Mobilität, in den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, in den Verhaltensweisen, der Selbstversorgung, dem Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, sowie der Gestaltung des Alltagslebens und soziale  Kontakte ein Pflegegrad bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Hilfreich sind neben dem Antrag auch Facharztberichte und Diagnosen. Der Medizinische Dienst (MD) kommt dann zur Überprüfung meist nach Hause. Es ist wichtig sich gut darauf vorzubereiten, um Fragen genau beantworten zu können. Auch kann es sinnvoll sein, ein Pflegetagebuch zu führen, um genaue Angaben zum Pflegeaufwand machen zu können. Im Vorfeld sollte eine Beratung beispielsweise durch einen Pflegestützpunkt in Anspruch genommen werden. Mit der Feststellung eines Pflegegrads  sind Leistungen verbunden wie:

  • Pflegegeld bei Betreuung durch Privatpersonen
  • Sachleistungen bei Betreuung durch einen Pflegedienst
  • eine Kombination aus Pflege- und Sachleistungen
  • Verhinderungspflege und Entlastungsbeitrag
  • Kurzzeitpflege
  • Rentenbeitragszahlungen für die pflegende Person

Hilfreiche Informationen dazu:

Aufgabe der Sozialen Teilhabe ist es, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Diese Hilfen ermöglichen Menschen mit Autismus eine selbstbestimmte Lebensführung

  • Frühförderung für Kinder (0 Jahre bis Einschulung)
  • Assistenzleistungen (z. B.  zur Haushaltsführung, der Gestaltung sozialer Beziehungen, der persönliche Lebensplanung, der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, der Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie der Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen)
  • Heilpädagogische Maßnahmen
  • Förderung praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Mobilitätsunterstützung
  • Wohnraumhilfen
  • Hilfsmittel (z. B. Kommunikationshilfen)
  • Therapeutische Maßnahmen für Erwachsene (z. B. Förderung durch das Autismus Therapie- und Beratungszentrum)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__113.html

Aufgabe der Teilhabe an Bildung ist es, Leistungsberechtigten eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulbildung und schulische und hochschulische Aus- und Weiterbildung für einen Beruf zur Förderung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.Für den Schul- und Bildungsweg autistischer Menschen gibt es verschiedene Unterstützungsangebote:

  • Schulbegleitung/-assistenz
  • Nachmittagsbetreuung 
  • Übernahme von Schulgeld und Beförderungskosten
  • Internatsunterbringung bei besonderem Bedarf
  • Hilfsmittel für den Schulalltag
  • Hilfen für einen angemessenen Beruf, einschließlich eines  Hochschulbesuchs (z.B. Studienassistenz)
  • Hilfen zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit
 

Aufgabe der Teilhabe am Arbeitsleben ist es, die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung der Leistungsberechtigten entsprechenden Beschäftigung sowie die Weiterentwicklung ihrer Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit zu fördern. Autistische Menschen können individuelle Hilfen zur beruflichen Teilhabe erhalten, z. B.:

 

Unter Rehabilitationsleistungen sind alle medizinischen Leistungen zu verstehen, die der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung oder der Milderung ihrer Folgen dienen. Zur medizinischen Unterstützung gehören:

  • Krankenbehandlung & Rehabilitation
  • Stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
  • Belastungserprobung & Arbeitstherapie
  • Früherkennung & Frühförderung
  • Hilfsmittel & Digitale Gesundheitsanwendungen 
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__42.html

Therapeutische Maßnahmen, die autistischen Menschen helfen können und von Ärzten verschrieben und der Krankenkasse übernommen werden können:

  • Ergotherapie, Logopädie & Physiotherapie
  • Psychotherapie (z. B. Verhaltenstherapie)
  • Hilfsmittelversorgung (z. B. Kommunikationsgeräte)
  • Präventionsangebote für Eltern

Familien und Angehörige von autistischen Menschen können auf weitere verschiedene Unterstützungsangebote zurückgreifen, z. B.:

  • Elternberatung & Selbsthilfegruppen (bei den zuständigen Autismus Therapie Zentren und Regionalverbänden-Verlinken mit Info- und Kontaktstelle!!!)
  • EUTBs (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb
  • Familienentlastende Dienste (FED) https://www.familienratgeber.de/lebensbereiche/familie-partnerschaft/familienunterstuetzender-dienst-fud
  • ggf auch Hilfe zur Erziehung (Antrag beim Jugendamt).  Dies sind Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützen. Diese Hilfen reichen von Erziehungsberatung, sozialpädagogischer Familienhilfe,  bis hin zu stationären Maßnahmen wie Heimerziehung. Ziel ist es, die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken und die Entwicklung der Kinder positiv zu fördern

    links: https://www.autismus.de/fileadmin/SERVICE_UND_MATERIALIEN/Elternratgeber_2024_v4_Stand_12Dez24.pdf
    https://autismus-hessen.de/was-tun-wir/angebote
    https://www.autismus.de/veranstaltungen/elternkurse.html
    https://www.autismus.de/ueber-uns/struktur-des-bundesverbandes/regionalverbaende-und-mitgliedsorganisationen.html

  • EUTBs (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb 
  • Regionalverbände und Einrichtungen wie Therapiezentren  https://www.autismus.de/ueber-uns/struktur-des-bundesverbandes/regionalverbaende-und-mitgliedsorganisationen.html
  • https://www.autismus.de/service-und-materialien/flyer-und-broschueren.html
  •  https://www.autismus.de/recht-und-gesellschaft/rechtsratgeber-merkblaetter-faq.html
  • https://bvkm.de/ratgeber/18-werden-mit-behinderung-was-aendert-sich-bei-volljaehrigkeit/